Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung greift nur bei Unfällen, die eine versicherte Person mit einem versicherten und regelmäßig genutzten Fahrzeug erleidet. Die Prämien sind dabei bedeutend kleiner als bei einer allgemeinen Unfallversicherung. Die Insassenunvallversicherung wird vorwiegend als Pauschalsystem angeboten. Von dieser Versicherung wird allerdings weitgehend abgeraten, weil andere Versicherungen diesen Bereich schon ausreichend mit abdecken. Die Versicherung kann auch auf eine bestimmte Personenzahl oder Anzahl der Sitzpflätze im Fahrzeug beschränkt werden.
Pauschalsystem bei der Insassenunfallversicherung
Ist eine Insassenunfallversicherung nötig?
Besonders die Stiftung Warentest sieht den Abschluss einer solchen Versicherung als unnötig an. Die meisten Risiken dieser Versicherung sind bereits durch die Haftpflichtversicherung oder sonstigen Versicherungen abgedeckt. Beim Pauschalsystem sind zum Beispiel alle berechtigten Insassen mitversichert. Der Versicherungsbetrag verteilt sich allerdings auf die Anzahl der Personen. Ist zum Beispiel der PKW bei einem Unfall mit vier Personen besetzt, und die vereinbarte vertragliche Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro, ist jeder der Insassen mit 25.000 Euro versichert. Die Unfallversicherungen aber überschneiden sich in den meisten Fällen bezüglich der Deckung mit anderen Versicherungsformen. Verunglücken Insassen, dann zahlt im Normalfall die Haftpflicht für deren Schaden. Die ärztliche Behandlung dagegen wird von der Krankenversicherung abgedeckt. Bei Lohnausfall durch einen Unfall zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen, danach greift ebenfalls wieder die Krankenversicherung.
Tritt nach einem Unfall eine längere Arbeitsunfähigkeit ein, dann sind hier wieder andere Versicherungen bereit, die die Absicherung übernehmen, so zum Beispiel die Rentenversicherung. Aber auch Unfallversicherungen oder Risikolebensversicherungen greifen im Ernstfall ein. So ist leicht erkennbar, dass nahezu alle Eventualitäten durch andere Versicherungen bereits abgedeckt sind. Die Insassenunfallversicherung greift tatsächlich nur dann, wenn zum Beispiel ein Unfall mit einem Tier geschieht, wenn eine ausländische Haftpflichtversicherung nicht voll für den Schaden aufkommt oder aber wenn ein Verkehrsteilnehmer keinen gültige Haftpflichtversicherungsschutz mehr hat und auch selbst finanziell nicht in der Lage ist, für einen Schaden aufzukommen.