Verkehrsrechtsschutzversicherung

Neben den Versicherungen für Personen- und Sachschäden, wie zum Beispiel Kaskoversicherungen oder KFZ-Haftplichtversicherungen, gibt es weitere Versicherungsarten in der KFZ-Versicherung. Sie sollen den Versicherten vor Vermögensschäden bewahren und vor finanziellen Ansprüchen sichern. Hierzu gehört die KFZ- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung. Beide Versicherungen sind die gleiche Versicherungsart. Lediglich die Anbieter dieser Versicherungen verwenden die unterschiedlichen Bezeichnungen. Egal wie sie nun genannt wird, jeder sollte eine solche Versicherung haben, da gerade im Verkehrsgeschehen oft Situationen entstehen, die zu Streitigkeiten vor Gericht führen können.

Aufgaben der Verkehrsrechtsschutz oder KFZ-Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme durch Verkehrs-Rechtsschutz

Kostenübernahme durch Verkehrs-Rechtsschutz

Grundsätzlich sollte man schon abwägen, ob eine Verkehrs-Rechtsschutz überhaupt nötig ist. Man denkt immer, man braucht so etwas nicht, weil man sich ja auch korrekt verhält. Aber bestimmte Ereignisse können ein Verhalten auslösen, das man von sich selbst nicht erwartet. Aber es können auch Dinge passieren, die man einfach nicht beeinflussen kann und dann ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von großen Vorteil. Diese Versicherung übernimmt im Schadensfall sämtliche Anwalts- und auch Gerichtskosten, die aus einem Rechtsstreit entstehen können. Und dies, egal ob nun der Versicherte eine Klage bei Gericht einreichen möchte, oder einen Einspruch einlegen will, aber auch in dem Fall, dass er von einem anderen Verkehrsteilnehmer verklagt wird.

Die Aufgabe der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist es, Ansprüche die Dritte stellen zu prüfen, und für den Fall dass die Forderungen nicht berechtigt sind, diese zurückzuweisen. Ausserdem besteht eine Erstattungspflicht für all die Kosten, die bei Anwalt und auch Gericht anfallen können. Beispiele gibt es viele, bei denen die Versicherung greift. Geht man einmal davon aus, dass man einen Strafzettel bekommen hat für zu schnelles Fahren und sieht diesen als ungerechtfertigt, dann springt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein. Der Anwalt sorgt für den Einspruch und egal wie die Sache am Ende ausgeht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

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